1. Heilmittelverordnung für Ergotherapie
Wenn Sie vom Arzt eine Heilmittelverordnung für Ergotherapie erhalten, achten Sie bitte darauf, dass Sie die richtige Verordnung (Blatt 18) erhalten. Dies erkennen Sie auf dem Blatt oben rechts.
Verordnungen können von Hausärzten, Kliniken, Orthopäden, Neurologen, Psychiatern, Rheumatologen und Kinderärzten ausgestellt werden.
2. Behandlungsbeginn
Sie haben eine Verordnung für Ergotherapie bekommen?
Ihre erste Behandlung sollte innerhalb von 14 Tagen stattfinden, sonst verfällt die Gültigkeit der Verordnung. In diesem Fall benötigen Sie eine neu ausgestellte Verordnung mit aktuellem Datum vom Ihrem Arzt.
3. Zuzahlung
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die Krankenkasse 100% der Behandlungskosten.
Erwachsene, die gesetzlich Krankenversichert und nicht von der Zuzahlung befreit sind, zahlen einen Eigenanteil von 10% der Gesamtbehandlungskosten und eine Verordnungsgebühr von zehn Euro.
4. Privatpatienten
Auch bei Privatpatienten benötigen wir zur Durchführung der Behandlung eine ärztliche Verordnung.
Die Behandlung erfolgt aufgrund eines Vertrages zwischen Praxis und Patient, nicht zwischen Praxis und Krankenkasse.